Kurzzeitwohnen - LK43 lodging GmbH

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Kurzzeitwohnen

Allgemeine Informationen
 
Mietvereinbarung muss enthalten

 
·         Adresse des Objektes und kurze Beschreibung

o   Was wird vermietet (Geschirr, Bettwäsche, Handtücher,..)
o   Wie viele Miete sind max. erlaubt?
o   Ist eine Untervermietung gestattet?

·         Grund der Anmietung

o   Vorübergehender, berufsbedingter Ortswechsel angeführt werden
(Ausnahme des MRG)

·         Kosten der Anmietung

o   Miete, Endreinigung, Kaution, Ortstaxe und Servicegebühr
o   Kontodaten Vermieter bzw. KZW (wenn Abwicklung gemacht wird)

  ·         Zahlungmodalitäten

o   Fälligkeit und Beträge der jeweiligen Zahlungen

 
·         Name, Anschrift, Kontakt des Vermieters

 
·         Name, Anschrift, Kontakt des Mieters und Wohnungsnützers

o   Mietet eine Firma die Wohnung für einen Mitarbeiter, ist die Firma
in diesem Fall der Mieter und der Mitarbeiter der Wohnungsnützers

 ·         Mietzeit

o   Endet durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung
o   Verlängerung hängt von Verfügbarkeit ab, darf aber 6 Monate nicht
überschreiten
 

·         Zustand d. Objektes

o   Mieter bestätigt, dass er das Objekt so übernimmt, wie es durch die
Onlinefotos oder eine Besichtigung gesehen hat, Allfällige Mängel werden
in einem gesonderten Protokoll zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert
o   Sind Haustiere oder Raucher erlaubt?
 
·         Kaution
o   Erklärt, dass bei möglichen Schäden die Kaution herangezogen wird

 
·         Aufrechnungsverbot

o   Beinhaltet, dass es dem Mieter nicht erlaubt ist, die Mietzahlung ganz
oder teilweise einzubehalten

 
·         Information zur Meldepflicht

o   In Österreich besteht auch bei vorübergehenden Aufenthalten eine
Meldepflicht. Der Vermieter muss bei Einzug darauf hinweisen
(Meldezettel oder Gästebucheintrag).

 
·         Internetnutzung

o   WLAN-Verbindung wird zum Beispiel vom Vermieter bereitgestellt,
dieser haftet aber nicht für eventuellen Missbrauch
(illegale Musik-Downloads, Filesharing etc.)

·         Schlussbestimmungen

o   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
o   Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich – kein Anspruch auf
Rückerstattung bereits bezahlter Beträge
o   Hinweis darauf, dass auf gegenständliches Vertragsverhältnis
das Mietrechtsgesetz (MRG)
nicht anwendbar ist, da der Vollausnahmetatbestand des
§1 Abs. 2 Zif 3 bzw. Zif 4 MRG erfüllt ist.


Eine abgestimmte Vereinbarung erhalten Sie vor Mietbeginn.
 
 
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