WLAN Nutzungsvereinbarungen
Allgemeine Informationen
WLAN- und Internet-Nutzungsvereinbarung
zwischen
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LK43 GmbH & Gast
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Im Rahmen der Vermietung des Ferienobjekts LK43-lodging, LENDKAI 43 - 8020 GRAZ, THE FOREST, INTO THE DARK, STAIRWAY THE HEAVEN, GRAFFITI, stellt der
Vermieter seinen Internetanschluss dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung.
In Österreich kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden,
welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch stellt der Vermieter dem
Mieter seinen Anschluss im Vertrauen auf seine Rechtstreue zur Verfügung.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, die österreichischen Gesetze und folgende Regeln einzuhalten:
Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Mietzeitraum lt. Gästebuch.
1. a. Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
1. b. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter unverzüglich zu melden
2. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs
werden nicht gewährleistet.
3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder
teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten
kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden.
Haftungsausschluss des Vermieters
4. Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
5. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung
Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann.
6. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz
– es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware
geeignet
7. Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist
mittels WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung
Dritter obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters.
8. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräte des Mieters,
welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem
Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter
oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden.
Verantwortlichkeit des Mieters
9. Der Mieter verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht
zu folgenden Zwecken zu benutzen:
◦ Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“
◦ Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten
◦ Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)
10. Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für
die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind
allein vom Mieters zu tragen.
Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter
11. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf
eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der
vereinbarten Regeln durch den Mieter frei.
12. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der
Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.
Der Mieter bestätigt, dass er über die bestehenden Regeln belehrt wurde und er die
österreichischem Gesetze einhalten wird.